Streckensperrungen? Petition zeichnen!

Keine Sperrung der B500 – Schwarzwaldhochstraße – für Motorradfahrer
Diese Initiative richtet sich gegen eine Sperrung der Bundesstraße 500, der sogenannten „Schwarzwaldhochstraße“, für Motorradfahrer.Die Schwarzwaldhochstraße zwischen Baden-Baden und Kniebis bei Freudenstadt ist als Ausflugsziel nicht nur bei Motorradfahrern überaus beliebt. Sie ist auch für benachbarte, landschaftlich reizvolle Strecken von zentraler Bedeutung.
Entlang der Schwarzwaldhochstraße und der angesprochenen Nebenstrecken haben sich zahlreiche Betriebe der Bewirtung und Beherbergung von Motorradfahrern verschrieben.
Eine Sperrung der B500 würde diesen Betrieben weitestgehend die Existenzgrundlage entziehen.Der überwiegend touristisch geprägte Motorradverkehr ist nur zu einem geringen Prozentsatz für die, den Überlegungen zu Grunde gelegten, Unfallzahlen verantwortlich.
Eine undifferenzierte Betrachtung der Unfallstatistik und ihrer Unfallursachen kommt einer Pauschalverurteilung der Motorradfahrer gleich. Ein Ausschluss der Gruppe motorisierter Zweiradfahrer grenzt an Diskriminierung und steht den Grundsätzen unseres Rechtssystem im Sinne der Verursacherhaftung entgegen.Wir fordern die Behörden auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und durch eine qualifizierte Verkehrsüberwachung mit entsprechenden konsequenten Rechtsfolgen die Verursacher zu Rechenschaft zu ziehen.
Wir distanzieren uns von Motorradfahrern, die mit ihrem Verhalten die Grundlagen liefern und Ursachen für behördlichen Aktionismus setzen. Gleichwohl appellieren wir an das Verantwortungsbewusstsein aller Motorradfahrer.
Streckensperrungen verlagern nur vorhandene Problematiken und widmen sich nicht deren Ursachen.
Die zu erwartenden Sanktionen im Falle eines Verstoßes wirken nicht abschreckend für Fahrzeugführer, die sich grundsätzlich im Bereich wesentlich höherer Rechtsverstöße bewegen.
Streckensperrungen strafen vorrangig regeltreue Verkehrsteilnehmer und führen damit zu einer generellen Aversion gegenüber behördlichen Maßnahmen.
Begründung:
Diese Petition richtet sich gegen eine geplante Streckensperrung der Schwarzwaldhochstraße (B500) in Baden-Württemberg mit immensen Auswirkungen auf die Motorradfahrerschaft, aber auch touristischen Betrieben in der Region.
Von einer solchen Maßnahme geht eine erhebliche Signalwirkung für den Schwarzwald und das Bundesland Baden-Württemberg aus. Sie wäre richtungweisend für die Bundespolitik und strahlt touristisch auf die Nachbarländer aus.
Unterzeichner setzen mit ihrer Unterschrift ein Zeichen gegen behördliche Diskriminierung der gesamten Motorradfahrerschaft. Wir appellieren an das Verantwortungsgefühl der Motorradfahrer und machen uns stark für Betriebe, welche vom Motorradtourismus und Ausflugsverkehr leben.
Hier zeichnen:
„Das Petitionsrecht ist in Deutschland in Art. 17 des Grundgesetzes verankert. Demnach hat jeder Bundesbürger das Recht, sich „mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Auf nationaler Ebene ist hierfür der Petitionsausschuss des Bundestages zuständig. Neben dem klassischen Weg einer schriftlichen Einreichung gibt es seit 2005 das E-Petitionsportal. Laut Ausschussbericht gingen 2013 insgesamt 14.800 Petitionen beim Bundestag ein, von denen 426 im Internet veröffentlicht wurden. Da man sich auch mit privaten Anliegen an den Bundestag wenden kann, erfolgt eine Veröffentlichung nur dann, wenn das Thema von allgemeinem Interesse ist und keine persönlichen Bezüge enthalten sind. Knapp 45 Prozent der Petenten nutzten das Online-Portal für ihre Eingabe.
Das Einreichen der Petition beim Bundestag selbst ist relativ simpel. Nach erfolgter Anmeldung beim Online-Portal und der Entscheidung, ob es sich um eine öffentliche oder nicht-öffentliche Petition handelt, wird man in vier Schritten durch das Verfahren geleitet: Daten eingeben – Wortlaut und Begründung der Petition – Daten prüfen – bestätigen. Wie es dann weitergeht, ist zwar ebenfalls auf der Seite nachzulesen, doch auf welche Weise die Prüfung genau erfolgt, ist nicht immer so deutlich erkennbar. Nach Angaben des Bundestags werden derzeit rund 760 öffentliche Petitionen geprüft – zwei davon bereits seit 2006. Die Erfolgsquote liegt laut Günther Baumann, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Petitionsausschuss, bei 40 Prozent.“