Spiegel unter dem Lenker

Spiegel unter dem Lenker: Rückspiegel am Motorrad sind Pflicht. Was ist möglich, sinnvoll und dennoch „Custom“? Es gibt einiges zu beachten.
Die hängende Variante / Spiegel unter dem Lenker
Nein, dafür existiert kein generelles Verbot. Allerdingssind Rückspiegel unterhalb des Lenkers nicht grundsätzlich erlaubt. Das ist zu beachten:
Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (§ 56/I StVZO) besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Das bedeutet:
Spiegel unter dem Lenker: Der Blickwinkel darf 55 Grad nicht übersteigen
EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) regelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe – ob über oder unter dem Spiegel– ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt.
Das prüft die Polizei
Wie überprüft der „Sachverständige“ Polizist die Einhaltung der 55 Grad Regel? Allgemein wird der Neigungswinkel eben nicht berprüft. Entscheidend beim Führen eines Kraftrades sei, (O-Ton Polizei) „dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann“. Überprüft wird dies wie folgt: Ein Polizeibeamter stellt sich in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann. Ist eine Wahrnehmung nicht möglich, fällt eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro wegen Verstoßes gegen § 56 StVZO an.
Die Größe der Spiegel
Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Wer sich für die zur Typengenehmigung notwendigen Krümmungsradien, Abrundungsradien und Reflexionsgrade begeistern kann, darf gerne die „Regelung Nr. 81 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa“ studieren. Oder beim Kauf einfach auf das ECE-Prüfzeichen achten, das die Hersteller bekommen, wenn sie die EU-Vorschriften erfüllen.
In Österreich prüft die Polizei gerne, ob in einem nicht-runden Spiegel ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm passt (wie unter Ziffer 7.1.1.3. der ECE-R81 beschrieben).
Anbringung der Rückspiegel am Motorrad
Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: „Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen“ und vom Fahrer „in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können.“
Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
Wie viele Rückspiegel müssen es sein?
In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite). Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt. Vorher genügte noch einer links.
Zusammengefasst bedeutet das:
Spiegel unter dem Lenker: Ein generelles Verbot gibt es nicht. Achtet auf das ECE Prüfzeichen.
Für die Polizei ist bei einer Verkehrskontrolle wichtig, dass der Motorradfahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
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