Klappenauspuff illegal?

Die Frage, ob ein Klappenauspuff illegal ist, kann man pauschal nicht beantworten. Dieser Beitrag kann Dir jedoch ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
In den Foren wird derzeit wieder heftig dikutiert. Grund: Der TÜV hatte sich geweigert, eine Klappenauspuffanlage des Herstellers „Kesstech“ einzutragen. Schon länger kursieren die wildesten Gerüchte um die Zulässigkeit von Klappenanlagen.
Zunächst einmal gilt es, sich zu beruhigen. Alle Anlagen mit ABE sind auch weiterhin legal – sofern sie an den dafür vorgesehenen Motorrädern eingesetzt werden. Ich selber habe aber, da es immer wieder STress mit den Ordnungsbehörden geben kann, meine Penzl-Anlage zusätzlich eintragen lassen.
Die ABE behält auch weiterhin ihre Gültigkeit, es sein denn, sie würde widerrufen. Das ist aber nicht anzunehmen. Dennoch goilt dann ein Bestandsschutz. Lediglich neue Anlagen würden dann ohne ABE verkauft und vermutlich nur noch dort eingesetzt, wo grüne Gretas nichts zu melden haben.
Nachdem also der TÜV eine mit ABE versehene Anlage nicht eintragen wollte, empfahl ich, die Prüfstelle zu wechseln. Denn die Graukittel haben ja seit geraumer Zeit endlich etwas Wettbewerb durch DEKRA und GTÜ bekommen.
Auch Kesstech (ein Mitarbeiter aus dem Bereich Homologation) hat sich zu Wort gemeldet und schreibt:
Das Schreiben auf das sich der Prüfer bezieht ist wahrscheinlich anhängige Verkehrsblattverlautbarung.
Diese Verkehrsblattverlautbarung aus Februar 2018 betrifft aber ausschließlich nicht europäisch typgenehmigte Abgasanlagen.
Also solche Anlagen die keine Typgenehmigung erhalten haben, aber zum Beispiel aufgrund der Expertise eines Prüfers dennoch in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurden (wie auch immer betreffender Prüfer das Emissionsverhalten erschnüffelt haben mag).Unsere Anlagen sind aber europäisch typgenehmigte Anlagen und halten die entsprechenden delegierten Verordnungen und Richtlinien in allen Modes ein. Richtig ist, das es Prüforganisation gibt, die anlässlich der Verkehrsblattverlautbarung entschieden haben, NORESS-Anlagen generell nicht mehr in den Fahrzeugpapieren einzutragen.
Dazu zählt auch der TÜV Süd und möchte damit verhindern Konfusion innerhalb deren eigener Organisation zu erzeugen.
Die DEKRA als Gegenbeispiel trägt auf Kundenwunsch nach wie vor europäisch typgenehmigte Anlagen ein.Durch die Entscheidung des TÜV Süd, wird letztlich aber keine Konfusionsminderung erzeugt, da zum Beispiel bei kombinierten Teilegutachten (z.B. Luftfilter und AGA) eine Eintragungspflicht herrscht und damit dann die NORESS Anlage wiederum in die Papiere eingetragen werden muss.
Sachlich völlig falsch ist, dass Klappenanlagen in Deutschland verboten sind.Auch wenn das ab morgen verboten wäre (was nicht der Fall ist und nicht in Sicht ist), so gilt in Deutschland Bestandschutz.Ein Fahrzeug aus den 60er Jahren benötigt auch nicht die Nachrüstung von Anschnallgurten.Eine europäische Typengenehmigung hat Gültigkeit in allen EU-Ländern, unabhängig vom Länderrecht, das aber in unserem Fall auch keine anderslautenden Regelungen hat.
Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist im Übrigen nicht notwendig und bringt auch keinen Vorteil mit sich. Die Typgenehmigungsnummer auf den ESD sind hinreichend für Prüforganisationen und Kontrollbehörden.
Bei Fragestellungen (zum Beispiel bzgl. des Verwendungsbereiches einer Typgenehmigungsnummer) erhalten die Anfragenden dann unmittelbar die entsprechenden Typgenehmigungsaufzüge.
Gerne können sie meine Mail und meine Kontaktdaten mit dem betreffenden Prüfer teilen.Deren Dienstherr erläutert Schreiben nicht immer bis ins letzte Detail und die Prüfer sind mit einer Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen konfrontiert.Wir schulen auch immer wieder Polizisten und technische Sachverständige im Bezug auf genau diese Fragestellungen. Weiter vermittele ich gerne Kontakte seiner Prüforganisation, übergeordneter Behörden und oder Ministerien, die hier bei fehlendem Vertrauen in meine Aussagen Klarheit verschaffen können.
Wer also Stress mit den Prüfstellen haben sollte, kann sich direkt beim Hersteller melden oder eben woanders hingehen.
Noch einmal zum Thema „Eintragung hat keine Vorteile“: Doch, hat sie. Denn ist die Anlage eingetragen, werden die schlechter geschulten Cops weniger skeptisch sein. Und das bedeutet im Ernstfall den Unterschied zwischen Beschlagnahme, zu Fuß gehen oder weiter fahren.
Klar, der Rechtsweg steht jedem offen. Ich allerdings habe keinen Spaß daran und vermeide die Auseinandersetzung schon im Vorfeld.