Gebogene Kennzeichen: Legal?
Das Thema hat uns sehr beschäftigt. Folgendes kann festgestellt werden:
Die meisten TÜV Stellen tragen die Kennzeichenhalter ein. Sowie auch sebstgebaute oder Bolt-On Artikel anderer Hersteller.
Die Teile müssen stabil sein, ordentlich fixiert werden und sollten nicht zu extrem gebogen sein. (Lesbarkeit!)
Handelt es sich beim Biegen des Kennzeichens um Urkundenfälschung?
Dann wäre jedes Kennzeichen einer aktuellen E-Klasse oder eines Insignia gefälscht.
Ferner auch jeder alte Führerschein, der mangels Platz gefaltet werden musste.
Was genau ist eine Fälschung?
Das STGB sagt folgendes:
§ 267 Urkundenfälschung
„(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…“
1. liegt keine Täuschung vor – diese kann auch nicht vermutet werden. Denn Ziel des gebogenen Kennzeichens ist nicht die Täuschung. Ferner ist und bleibt es echt:
2. das Biegen des Kennzeichens ändert weder die Fläche, noch die Kennzeichnungen auf dem Schild.
Somit gibt es keinen Grund, sich hier Sorgen zu machen. Ist der Kennzeichenhalter mit gerundeter Platte eingetragen, darf auch das Kennzeichen gerundet sein. Allerdings sollte der Radius nicht unbedingt so gering gewählt werden, dass er dem Radius einer Cola-Dose gleicht.
Die Halter von Delta passen an Radien von 15-18 Zoll und sind moderat gebogen. Bekommen kannst Du sie in unserem Online-Shop: Delta Parts Kennzeichenhalter-Kits.